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Monitoring

Untersuchung eines Brutbaums des Eremiten (Osmoderma eremita) in Jena, Foto: A. Lux

Inspektion eines Brutbaums des Eremits (Osmoderma eremita) in Jena

Nachweis eines Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) in der Milz, Foto: A. Lux

Nachweis eines Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) in der Milz bei Milz

Suche nach dem Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri) bei  Rückersdorf, Foto: A. Lux

Suche nach dem Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri) bei  Rückersdorf

Suche nach der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) im Pöllwitzer Wald, Foto: A. Lux

Suche nach der Östlichen Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) im Pöllwitzer Wald

Bachmuschel-Suche (Unio crassus) in der Milz (Grabfeld), Foto: A. Lux

Bachmuschel-Suche (Unio crassus) in der Milz bei Milz (Grabfeld)

Untersuchung eines Brutbaums des Eremiten (Osmoderma eremita) in Jena, Foto: A. Lux

Inspektion eines Brutbaums des Eremits (Osmoderma eremita) in Jena

Nachweis eines Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) in der Milz, Foto: A. Lux

Nachweis eines Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) in der Milz bei Milz

Suche nach dem Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri) bei  Rückersdorf, Foto: A. Lux

Suche nach dem Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri) bei  Rückersdorf

Suche nach der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) im Pöllwitzer Wald, Foto: A. Lux

Suche nach der Östlichen Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) im Pöllwitzer Wald

Bachmuschel-Suche (Unio crassus) in der Milz (Grabfeld), Foto: A. Lux

Bachmuschel-Suche (Unio crassus) in der Milz bei Milz (Grabfeld)

Allgemeine Informationen

Aus Art. 11 der FFH-Richtlinie ergibt sich für die Mitgliedsstaaten die Verpflichtung zur allgemeinen Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen gem. Anhang I und der Arten gem. Anhang II, IV und V FFH-Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung der prioritären Lebensraumtypen und Arten. Infolgedessen beschränkt sich das Monitoring nicht auf NATURA 2000-Gebiete. Die Monitoring-Daten müssen sowohl innerhalb als auch außerhalb des NATURA 2000-Netzes gesammelt werden, um den Erhaltungszustand flächendeckend richtig bewerten zu können. Weitere Monitoring-Verpflichtungen resultieren aus den Artikeln 12 Abs. 4 und 14 Abs. 1 der FFH-Richtlinie.

  • Das Monitoring der Mitgliedsstaaten soll Daten liefern, die Aussagen zum Erhaltungszustand von Arten und LRT auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben.

    Aus der FFH-Richtlinie und weiteren EU-Dokumenten ergeben sich anhand der Definitionen zum Erhaltungszustand bestimmte Parameter, die Inhalt und Umfang des Monitorings und der zu erstellenden Berichte konkretisieren.

     Zu den für die Bewertung des Erhaltungszustands relevanten und im Rahmen des Monitorings zu erhebenden Parametern gehören:

    • Größe des Verbreitungsgebietes
    • Flächengröße (LRT) bzw. Populationsgröße (Arten)
    • Struktur und Funktionen (LRT), bzw. Habitatgröße und –qualität (Arten)
    • Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit).

    Außerdem werden Aussagen zum Kurz- und Langzeittrend (12 bzw. 24 Jahre) der Einzelbewertungen und der Gesamtbewertung getroffen.

    Genauer erläutert wurden die Monitoring- und Berichts-Vorgaben aus der FFH-Richtlinie erstmalig in einem Dokument der Kommission an den Habitatausschuss (Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands – Vorbereitung des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von 2001-2007 (DocHab-04-03/03-rev.3) (Download von DocHab-04/03-rev.3 und Anhängen). Aktualisiert werden diese Vorgaben für die jeweilige Berichtsperiode im Referenzportal der Europäischen Umweltagentur (Referenzportal der Europäischen Umweltagentur) u.a. in den Dokumenten „Report format“ und „Explanatory Notes & Guidelines“.

    Für die Umsetzung des FFH-Monitorings in Deutschland innerhalb und außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind die Bundesländer zuständig. Ein Gesamtkonzept und die Festlegung einheitlicher Methodenstandards für die bundesweite Zusammenführung und Auswertung der Daten aus den Bundesländern ist damit eine zentrale Voraussetzung für das Monitoring in Deutschland. In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Als Ergebnis wurden Kartier- und Bewertungsschlüssel (Bewertungsschemata) für Arten und LRT erarbeitet. Auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stehen das bundesweite Monitoringkonzept (BfN-Seite "Monitoring gemäß FFH-Richtlinie" (Konzepte), die Methodengrundlagen zur Erfassung und Bewertung (Bewertungsschemata) der Arten (Download Bewertungsschemata Arten (2017)) und LRT (Download Bewertungsschemata LRT (2017)) sowie weitere ergänzende Materialien zum Download zur Verfügung.

    Die Bundesländer übermitteln die Daten des FFH-Monitorings an das Bundesamt für Naturschutz, welches die Daten für Deutschland zusammenführt und an die EU-Kommission übermittelt.

  • Mit der FFH-Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse. Die Zuständigkeiten der Monitoring- und Berichtspflichten (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) regelt BNatSchG § 6 Absatz 4 und 5. Die Fachliche Federführung liegt auf Bundesebene beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) und auf Ebene der Bundesländer zumeist in den Länderfachbehörden. In Thüringen liegt die fachliche Zuständigkeit beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Mit Ausnahme des Monitorings für Wolf und Luchs, welches vom Kompetenzzentrum Wolf / Biber / Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) durchgeführt wird.

    Die meisten Aufgaben des FFH-Monitorings werden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ausgeschrieben und an Externe vergeben.

    Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet.

    Umfang des FFH-Monitorings in Thüringen
    Das FFH-Monitoring umfasst die Kartierung und Bewertung von 62 Arten (zur Liste) und 32 Offenland-Lebensraumtypen (zur Liste) der FFH-Richtlinie.

    Aufbau des FFH-Monitorings in Thüringen
    Das FFH-Monitoring ist in drei Module gegliedert, welche sich an den Liefereinheiten an das BfN orientieren.

    Im Modul Bundesstichprobenmonitoring werden die Bundesstichprobenflächen der Arten des Anhangs II und IV und Lebensraumtypen des Anhangs I nach den Vorgaben der Bewertungsschemata im 6-Jahres Turnus bearbeitet.

    Im Modul Landesstichprobenmonitoring werden alle in Thüringen vorkommenden FFH-Arten der Anhänge II und IV (außer Fledermausarten) im 6-Jahres Turnus erfasst und bewertet. Die Erfassungen und Bewertungen erfolgen, wie die Bundesstichprobenflächen, nach den Bewertungsschemata des Bundes, mit reduzierter Untersuchungshäufigkeit. Das Modul Landesstichprobenmonitoring liefert weitere Stichprobenflächen, auf denen eine Erfassung und Bewertung erfolgen, welche in die Bewertung des Erhaltungszustands der jeweiligen Art bzw. des jeweiligen LRT einbezogen werden.

    Für Arten der Artengruppe Fledermäuse findet kein stichprobenflächenbezogenes Landesstichprobenmonitoring statt. Zur Verbesserung des Kenntnisstands werden Erfassungen in ausgewählten FFH-Gebieten für diese Artengruppe durchgeführt.

    Für die Beurteilung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen wird vor allem auf die Daten aus der Offenland-Biotopkartierung und der FFH-Managementplanung zurückgegriffen.

    Im Modul Präsenzmonitoring werden Daten für die Ermittlung des Verbreitungsgebietes der Arten und LRT erhoben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um so genannte „Lücken- Kartierungen“, welche basierend auf Altnachweisen überprüfen ob die Art bzw. der LRT im 10x10km-Raster noch vorhanden ist oder nicht. Für ausgewählte Artengruppen (Amphibien / Reptilien / Libellen) finden faunistische Totalerfassungen auf Stichprobenflächen statt, welche über die gesamte Landesfläche verteilt sind und in größeren Zeitabständen bearbeitet werden.

    Weitere Informationen zum FFH-Monitoring finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/monitoring-ffh-richtlinie.

  • Für die Vogelschutzgebiete ist eine Monitoring-Verpflichtung lediglich indirekt vorgegeben.

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