Mit der FFH-Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse. Die Zuständigkeiten der Monitoring- und Berichtspflichten (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) regelt BNatSchG § 6 Absatz 4 und 5. Die Fachliche Federführung liegt auf Bundesebene beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) und auf Ebene der Bundesländer zumeist in den Länderfachbehörden. In Thüringen liegt die fachliche Zuständigkeit beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Mit Ausnahme des Monitorings für Wolf und Luchs, welches vom Kompetenzzentrum Wolf / Biber / Luchs am Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) durchgeführt wird.
Die meisten Aufgaben des FFH-Monitorings werden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ausgeschrieben und an Externe vergeben.
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet.
Umfang des FFH-Monitorings in Thüringen
Das FFH-Monitoring umfasst die Kartierung und Bewertung von 62 Arten (zur Liste) und 32 Offenland-Lebensraumtypen (zur Liste) der FFH-Richtlinie.
Aufbau des FFH-Monitorings in Thüringen
Das FFH-Monitoring ist in drei Module gegliedert, welche sich an den Liefereinheiten an das BfN orientieren.
Im Modul Bundesstichprobenmonitoring werden die Bundesstichprobenflächen der Arten des Anhangs II und IV und Lebensraumtypen des Anhangs I nach den Vorgaben der Bewertungsschemata im 6-Jahres Turnus bearbeitet.
Im Modul Landesstichprobenmonitoring werden alle in Thüringen vorkommenden FFH-Arten der Anhänge II und IV (außer Fledermausarten) im 6-Jahres Turnus erfasst und bewertet. Die Erfassungen und Bewertungen erfolgen, wie die Bundesstichprobenflächen, nach den Bewertungsschemata des Bundes, mit reduzierter Untersuchungshäufigkeit. Das Modul Landesstichprobenmonitoring liefert weitere Stichprobenflächen, auf denen eine Erfassung und Bewertung erfolgen, welche in die Bewertung des Erhaltungszustands der jeweiligen Art bzw. des jeweiligen LRT einbezogen werden.
Für Arten der Artengruppe Fledermäuse findet kein stichprobenflächenbezogenes Landesstichprobenmonitoring statt. Zur Verbesserung des Kenntnisstands werden Erfassungen in ausgewählten FFH-Gebieten für diese Artengruppe durchgeführt.
Für die Beurteilung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen wird vor allem auf die Daten aus der Offenland-Biotopkartierung und der FFH-Managementplanung zurückgegriffen.
Im Modul Präsenzmonitoring werden Daten für die Ermittlung des Verbreitungsgebietes der Arten und LRT erhoben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um so genannte „Lücken- Kartierungen“, welche basierend auf Altnachweisen überprüfen ob die Art bzw. der LRT im 10x10km-Raster noch vorhanden ist oder nicht. Für ausgewählte Artengruppen (Amphibien / Reptilien / Libellen) finden faunistische Totalerfassungen auf Stichprobenflächen statt, welche über die gesamte Landesfläche verteilt sind und in größeren Zeitabständen bearbeitet werden.